Bildungs- und Teilhabegutschein
Was sind Bildungs- und Teilhabegutscheine?
Die Gutscheine ermöglichen eine kostenfreie Nachhilfe für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Wer erhält diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, noch nicht 25 Jahre alt sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistung beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Sozialgesetzbuch II)
- Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz)
- Wohngeld (Wohngeldgesetz) und Kindergeld
Schülerinnen und Schüler können, wenn die Leistungen mangelhaft sind oder die Versetzung bzw. der Abschluss gefährdet ist, Lernförderung erhalten. Die Schule bestätigt, in welchen Fächern und in welchem Umfang Lernförderung erforderlich ist.
Wie können Bildungs- und Teilhabegutscheine beantragt werden?
Sind die schulischen Leistungen Ihres Kindes mangelhaft oder die Versetzung bzw. der Abschluss gefährdet, können Sie die Lehrkraft Ihres Kindes ansprechen, ob die Voraussetzungen für Lernförderung vorliegen. Die Schule prüft, ob eine ergänzende, angemessene Lernförderung geeignet und erforderlich ist, damit Ihr Kind die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele der Jahrgangsstufe erreichen kann.
Die Gutscheine gibt es nur auf Antrag. Sie erhalten die Gutscheine per Post. Pro Kind, Schulfach und Monat wird ein Gutschein ausgestellt.
In welcher Form findet die Nachhilfe statt?
In Form einer Einzel- oder Gruppennachhilfe. Dabei wird der Gutscheinwert entsprechend entgegengerechnet. Den Termin vereinbaren Sie telefonisch bei uns, dort wird auch alles Weitere besprochen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/but_lernfoerderung.html#_0_33
Informationen zur Veranstaltung
Beginn der Veranstaltung | Auf Anfrage möglich! |
Einzelpreis | Gutscheinwert |
Veranstaltungsort | Nürnberg |
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