Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bald Realität?

Im Kabinett wird heute ein Gesetzesentwurf für einen möglich Anspruch für Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder behandelt. Familienministerin Giffey und Bildungsministerin Karliczek möchten mit diesem Gesetzesentwurf Familien stärken, die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern fördern und individuelle kindliche Förderung darstellen. Karliczek möchte die Einführung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode durchsetzen. Derzeit ist ein Rechtsanspruch ab 2025 im Gespräch. 

 

Quelle:

Tagesschau

Wichtige Information für den Unterricht!

Unterricht im Intelligenzknoten vor Ort kann ab sofort dann in Präsenz stattfinden, wenn der Inzidenzwert in Nürnberg 7 Tage am Stück unter 100 lag. Sobald der Wert die 100 überschreitet, wird sofort wieder auf Onlineunterricht gewechselt. Den aktuellen Wert entnehmen Sie bitte beispielsweise unter folgenden Seiten:

Seite der Stadt Nürnberg

Karte des Robert-Koch-Instituts

Bitte überprüfen Sie eigenständig, unmittelbar am Tag des stattfindenden Unterrichts, den Inzidenzwert vor Unterrichtsbeginn, um festzustellen, ob der Unterricht in Präsenz- oder Onlineform stattfindet. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands werden Sie nicht von uns informiert. Wir bitten um Verständnis. Bei Fragen sind wir gerne für Sie erreichbar.

Kostenübernahme für digitale Endgeräte

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, gab in einem Presse-Statement bekannt, dass die Kosten für digitale Endgeräte für Kinder, die sich im Grundsicherungsbezug befinden, übernommen werden sollen. Dies soll auf Anweisung der Bundesagentur für Arbeit durch die Jobcenter geschehen.
Heil betonte, dass es durch die anhaltenden Schulschließungen immer wichtiger werde, die Kosten für digitale Endgeräte wie Tablets oder Laptops besonders für finanziell schwache Familien zu übernehmen. So solle auch in Zeiten von Home-Schooling das Thema Bildungsgerechtigkeit nicht vergessen werden. Die Kosten werden für jene Schüler übernommen, die durch ihre Schule keine Geräte gestellt bekommen.
Er wiederholte, dass bereits durch den Digitalpakt für Schulen bereits 500 Millionen Euro hierfür zur Verfügung gestellt wurden. Jedoch lamentierte Heil auch, dass dennoch nicht alle Betroffenen erreicht wurden. Um allen Schülern die Teilnahme am Distanzunterricht zu ermöglichen, sollen die Geräte finanziell übernommen werden, die von den jeweiligen Schulen vorgeschlagen werden. Der Antrag auf Übernahme kann rückwirkend ab dem 1. Januar gestellt werden.

Gedeckt werden Kosten von bis zu 350€ pro Kind für Laptops & Co.

Quellen:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Arbeitsmarkt/heil-wichtiger-und-notwendiger-schritt.html

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/kostenuebernahme-fuer-digitale-endgeraete-im-sgb-2.html

 

 

 

  

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